Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,
Mit 1. Jänner 2025 tritt die neue Einwegpfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall in Kraft. Ab diesem Datum werden alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern mit einem Pfandbetrag von 25 Cent belegt und durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet.

Die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH ist die neue zentrale Stelle, welche für die organisatorische und strukturelle Umsetzung des neuen Pfandsystems zuständig ist. Für Fragen steht die offizielle Website der EWP www.recyclinq-pfand.at zur Verfügung.
Dort befinden sich umfangreiche FAQs, Videos und Anleitungen bezüglich dem Ablauf und der Durchführung des Einwegpfandsystems.
Umsetzung bei der Getränkewelt Handels GmbH
Erstinverkehrsetzer:
Die Getränkewelt Handels GmbH ist Wiederverkäufer und hebt daher den Pfandbetrag von 25 Cent pro Verpackung ein und führt diesen an die jeweiligen Lieferanten wieder ab.
Letztvertreiber:
jeder der Getränke in Einwegverpackungen aus Kunststoff und Metall an Letztverbraucher verkauft, ist verpflichtet diese gegen Auszahlung des Pfandbetrages zurückzunehmen. Da wir kein Letztvertreiber sind aber unseren Kunden das beste Service anbieten wollen, haben wir uns als Tarifpartner der EWP registriert. Dies bedeutet, dass wir nicht zur Rücknahme verpflichtet sind, aber auf Vereinbarung die vollen Sammelsäcke zurücknehmen.
Unterhalb finden Sie die offiziellen Informationen dazu von Recycling Pfand Österreich:
Für die Umsetzung der gesetzlichen Verordnung gibt es eine Übergangsphase im Jahr 2025.
Weiters weisen wir daraufhin, dass wir mehrere Alternativen im Glasbereich (sowohl in der 0,33 lt Flasche als auch in der 0,50 lt Flasche mit Schraubverschluss) haben und somit können Sie einfach auf eine Anmeldung bei der EWP verzichten.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.