1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Getränkewelt Handels GmbH mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in 9990 Nussdorf-Debant, Glocknerstrasse 10.

1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn die Getränkewelt Handels GmbH ihnen schriftlich und firmenmäßig gefertigt zustimmt.

1.3 Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.

2 Preise

2.1 Die Preise gelten ab Lager von Nussdorf-Debant ohne Abzug. Alle durch den Versand entstehenden Spesen, einschließlich allfälliger Ein- bzw Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer.

2.2 Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich. Tippfehler oder technische Fehler bei der Preisauszeichnung sind möglich. Die Getränkewelt Handels GmbH behält es sich vor, Bestellungen, die auf einem Irrtum bei der Preisauszeichnung beruhen, abzulehnen und vom Verkaufsangebot zurückzutreten.

2.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist die Getränkewelt Handels GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

2.4 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 2.3 nicht.

3 Zahlung und Anzahlung

3.1 Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist. Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so werden diese gesondert verrechnet. Das Entgelt dafür wird bei Lieferung der Ware fällig. Sofern der verrechnete Preis nicht bei Lieferung voll bezahlt wird, ist der Überbringer der Waren berechtigt, diese auf Kosten des Käufers wieder mitzunehmen.

3.2 Die Getränkewelt Handels GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.

3.3 Bei Erteilung eines Auftrages ist eine Anzahlung von mindestens 25 % des Auftragswertes zu leisten. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen zu bezahlen. Im Fall eines ungerechtfertigten Rücktritts durch den Kunden verfällt sie als pauschalierter Schadenersatz.

3.4 Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann die Getränkewelt Handels GmbH
– die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
– eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
– den Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen (zu diesen Kosten und Aufwendungen zählen insbesondere auch die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines Inkassoinstitutes oder Anwaltsbüros), die durch die zweckentsprechende Verfolgung der Ansprüche entstehen, verlangen,
– sowie Verzugszinsen von 12 % verrechnen und
– bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

3.5 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum.

3.6 Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen, Raritäten, Auktionen, Gewinnspiele jeder Art oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar.

3.7 Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen bis zu einem Betrag von Euro 365,– wird an den Käufer ein Mahnschreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch Euro 7,30 gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem im Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist die Getränkewelt Handels GmbH berechtigt, unverzüglich eine Mahnklage einzubringen.

3.8 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten Punkt 3.4 und Punkt 3.5 letzter Aufzählungspunkt nicht.

4 Gefahrenübergang

4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an der Kassa auf den Käufer über.

4.2 Bei Zustellung der Ware durch die Getränkewelt Handels GmbH erfolgt die Übergabe an dem für die Ladebordwand eines Lkw erreichbaren Punkt und gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Kunden oder dessen Vertreter über.

5 Rückgabe der Ware

5.1 Die Getränkewelt Handels GmbH ist bis auf Widerruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift.

6 Bestellung, Lieferfrist, Lieferhindernisse, Rücktritt vom Vertrag

6.1 Die Lieferung erfolgt durch die Getränkewelt Handels GmbH oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Die Warenübergabe erfolgt persönlich und deshalb ist es erforderlich, dass zu Geschäftszeiten an der angegebenen Lieferadresse eine zur Warenannahme befugte Personanwesend ist. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist die Getränkewelt Handels GmbH berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen.

6.2 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Die Getränkewelt Handels GmbH behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von der Getränkewelt Handels GmbH nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu den von der Getränkewelt Handels GmbH nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von der Getränkewelt Handels GmbH, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von der Getränkewelt Handels GmbH), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt.

6.3 Die Getränkewelt Handels GmbH ist in den in Punkt 6.3 genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von der Getränkewelt Handels GmbH zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.

6.4 Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

6.5 Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen („Storno“) und stimmt die Getränkewelt Handels GmbH dem schriftlich zu, so hat die Getränkewelt Handels GmbH jedenfalls Anspruch auf 25% des Kaufpreises bei Lagerware als pauschalierter Mindestschadenersatz („Stornogebühr“). Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.

6.6 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend von den Punkten 6.3 und 6.4, dass der Käufer nach Überschreitung der angegebenen Ausliefertermine unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten kann.

6.7 Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die im Internet genannten Bedingungen.

7 Gewährleistung

7.1 Zusagen der Angestellten von der Getränkewelt Handels GmbH über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen.

7.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel bei der Getränkewelt Handels GmbH unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.

7.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.

7.4 Die Getränkewelt Handels GmbH erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb von sechs Wochen ab Reklamation.

7.5 Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

7.6 Die Getränkewelt Handels GmbH haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellter Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.

7.7 Bei bestellten Weinen ist eine Lieferung der bestellten Jahrgängen nur so lange verbindlich, wie die bestellten Weine mit den exakten Jahrgängen verfügbar sind. Falls die Lieferung mit Weinen des nachfolgenden Jahrganges erfüllt werden kann, ist die Getränkewelt Handels GmbH berechtigt diese Weine zu liefern, sofern sie laut Lieferantenangabe qualitativ gleichwertig sind. Ein Gewährleistungsanspruch oder Umtauschrecht entsteht in diesem Fall nicht.

7.8 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Auch Abverkaufsware und stark aktionierte Ware ist von der Gewährleistung und vom Umtausch ausgeschlossen.

7.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4.

7.10 Nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Kunden (Pkt 4) stellt insbesondere Glasbruch keinen Grund für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden dar.

7.11 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der Punkte 7.1 bis 7.4, dass der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Preisminderung, zumutbare Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden bzw Austausch der Ware verlangen kann.

8 Haftung für Schadenersatz

8.1 Die Getränkewelt Handels GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person.

8.2 Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10% des Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.

8.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.2 nicht.

8.4 Für Schäden oder Verluste, die durch beauftragte Zustell-oder Paketdienste verursacht wurden, haftet die Getränkewelt Handels GmbH nicht.

9 Abholung

9.1 Bei der Getränkewelt Handels GmbH bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.

9.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat die Getränkewelt Handels GmbH das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.

10 Subskriptionen

10.1 Die Getränkewelt Handels GmbH bietet von Zeit zu Zeit den Bezug von besonderen Weinen in Form von Subskriptionen an. Mit einer Subskription erwirbt der Besteller das Bezugsrecht für den im jeweiligen Subskriptionsangebot genannten Wein mit einer Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Subskriptionsangebot ist stets freibleibend und nur während des darin genannten Zeitraums offen. Bei Überzeichnung eines Weines behält sich die Getränkewelt Handels GmbH die Zuteilung auch geringerer Mengen vor.

10.2 Die Ausliefertermine der Weine sind von der Freigabe der Produzenten abhängig und können sich verschieben. Bei Ausfall der Lieferung erhält der Besteller die geleistete Anzahlung auf den Subskriptionswein sofort zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Realersatz.

10.3 Die in den Subskriptionsangeboten genannten Preise gelten für eine Abnahmemenge von einer Kiste mit 12 Flaschen. Für Einzelflaschen (0,75 l) wird ein Zuschlag pro Flasche errechnet, welche die Getränkewelt Handels GmbH festsetzt.

10.4 Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn der Besteller von der Getränkewelt Handels GmbH eine Auftragsbestätigung mit Anforderung des Anzahlungsbetrages erhält. Bei Auslieferung des Weines erhält der Besteller die Endabrechnung. Die Anzahlung und der Endbetrag sind jeweils binnen 14 Tagen zu begleichen. Hinsichtlich der sonstigen Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

11 Jugendschutz

Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist die Getränkewelt Handels GmbH berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (zB Kosten der Zustellung).

12 Erklärungen von Getränkewelt Handels GmbH und des Käufers

12.1 Mündliche Erklärungen oder Zusagen der Mitarbeiter von der Getränkewelt Handels GmbH sind nur wirksam, wenn sie von der Getränkewelt Handels GmbH schriftlich bestätigt werden.

12.2 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Die Getränkewelt Handels GmbH behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Getränkewelt Handels GmbH wirksam werden.

12.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 12.1 nicht.

13 EDV-Verarbeitung von Kundendaten

Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.

14 Sonstige Bestimmungen

14.1 Aus standesrechtlichen Gründen ist es uns verboten, rechtliche Auskünfte zu geben bzw. Text- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten, die Sie in Ihrer geschäftlichen Abwicklung verwenden. Wenn wir Ihnen Textierungen unterbreiten, dann handelt es sich ausschließlich um unsere persönliche Meinung, die wir uns aus der Erfahrung gebildet haben. Sie müssen in jedem Falle eine Überprüfung durch Ihren eigenen Rechtsanwalt vornehmen lassen.

14.2 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.

14.3 Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für die Getränkewelt Handels GmbH als auch den Käufer Nussdorf-Debant.

14.4 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck ausschließlich zuständig.

14.5 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.6 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 14.3 nicht. Punkt 14.4 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 5 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.

AGB Festzelte:

Geschaeftsbedingungen Leihartikel